AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Emmerich Relations GmbH
Stand: 12.03.2024

1 – Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt,gelten für alle Aufträge, die der Emmerich Relations GmbH erteilt werden. EmmerichRelations umfasst alle Mitarbeiter der Emmerich Relations GmbH, Freelancer undsonstigen im Namen von Emmerich Relations beauftragten und arbeitenden Personen. Siegelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend und schriftlich widersprochen wird.

1.2 Die nachfolgenden Bedingungen sind für alle Verträge, Agentur- und Dienstleistungender Emmerich Relations GmbH, vertreten durch die geschäftsführende GesellschafterinSarah Emmerich, Witzlebenstr. 37, 14057 Berlin HRB, USt-ID: DE350319823,ausschließlich maßgeblich. Die nachstehenden AGB gelten für sämtliche Verträge,Lieferungen und sonstigen Leistungen.

1.3 Alle auf der Website und in Dokumenten, Präsentationen, Konzepten, E-Mails, Slackoder Telefonaten dokumentierten und gezeigten Gedanken sowie Vorschläge sindgeistiges Eigentum von Emmerich Relations und unterliegen den geltendenUrheberrechtsgesetzen. Die unautorisierte Nutzung, die ganze oder teilweiseVervielfältigung, sowie jede Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet.Sämtliche von Emmerich Relations erstellten Werke, Ideen, Konzepte, Präsentationen,Projektskizzen, Projektpapiere, Planungen, Designs und Layouts sind Eigentum vonEmmerich Relations. Eine Bearbeitung, Verwendung, Vervielfältigung oder Verbreitung istnur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung von Emmerich Relations zulässig.

1.4 Der Auftrag wird in schriftlicher Form durch die Annahme des Angebots durch einedigital unterschriebene Auftragsbestätigung erteilt. Emmerich Relations wird den erteiltenAuftrag sorgfältig ausführen. Emmerich Relations ist befugt, den Auftrag zum Teil durchDritte ausführen zu lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft,ist Emmerich Relations hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei.

2 – Urheberrecht

2.1 Emmerich Relations steht das Urheberrecht an den kreierten Konzepten, nachMaßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2.2 Die von Emmerich Relations hergestellten Inhalte (Strategien, Konzepte) undDokumente (Präsentationen, Tabellen etc.) sind grundsätzlich nur für den eigenenGebrauch des Auftraggebers bestimmt.

2.3 Überträgt Emmerich Relations Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nichtausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrechtübertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen, schriftlichenVereinbarung.

2.4 Die ausdrücklichen Nutzungsrechte gehen erst nach der vollständigen Bezahlung desHonorars an Emmerich Relations an den Auftraggeber über.

2.5 Bei der Verwertung der entstandener Inhalte (Dokumente, Strategien, Konzepte, sowieFoto- und Videomaterialien) ist Emmerich Relations – sofern nichts anderes vereinbartwurde – ausdrücklich und sichtbar als Urheber aller Inhalte zu nennen.

2.6 Der Auftraggeber erteilt Emmerich Relations seine ausdrückliche und unwiderruflicheZustimmung der Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung von Aufzeichnungen(Bild- oder Tonträger jeder Art) der jeweiligen Projekten zu fertigen und diese zurDokumentation, zur Aufbewahrung, für redaktionelle Zwecke und für eigenePR-Maßnahmen zu verwenden. Darunter fallen auch die Veröffentlichung, Vervielfältigungund Verbreitung entstandenen Foto- und Videomaterialien zu Werbezwecken auf Websitesund Social Media Profilen (LinkedIn, Facebook, Instagram, TikTok, YouTube usw.) vonEmmerich Relations und den zugehörigen Mitarbeiter- und Unternehmens Profilen.

3 – Vergütung/Eigentumsvorbehalt

3.1 Für Agentur- und Beratungsaufträge wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatzoder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet;Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Raummieten, Materialkosten etc.) sind vomAuftraggeber zusätzlich zu tragen und mit der Abschlussrechnung und derer geltendenFristen zu zahlen.

3.2 Von Emmerich Relations beauftragte Influencer, Freelancer, Models etc. fallen unterUmständen der gesetzlichen Künstlersozialversicherung (KSV) nach demKünstlersozialversicherungsgesetz KSVG §§24/25. Die Künstlersozialabgabe (KSA) richtetsich nach dem Netto-Honorar und wird von der KSV jährlich festgesetzt. Der Auftraggeberträgt diese Abgabe, die durch Emmerich Relations abgeführt werden muss.

3.3. Vergütung/Eigentumsvorbehalt für Workshop-Leistungen:

3.3.1. Emmerich Relations behält sich vor, eine Anzahlung über 50 % der in derAuftragsbestätigung bestätigten Summe für die strategische Erarbeitung und Konzeptionder Workshop-Inhalte nach Unterschrift der Auftragsbestätigung einzufordern.

3.3.2. Die auf der Rechnung ausgewiesene Anzahlung ist sofort ohne Abzug fällig. DerAuftraggeber gerät in Verzug, sobald er das fällige Honorar nicht spätestens 7 (in Worten:sieben) Tage nach Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderungbegleicht. Emmerich Relations behält sich vor, den Verzug durch Erteilung einer nachFälligkeit zugehenden Mahnung herbeizuführen.

3.3.3 Bis zur vollständigen Bezahlung der Abschlussrechnung bleiben Workshop-InhalteEigentum von Emmerich Relations und werden nicht ausgehändigt.

3.3.4 Hat der Auftraggeber Emmerich Relations keine ausdrücklichen Weisungenhinsichtlich der Gestaltung der Strategie gegeben oder wünscht der Auftraggeber währendoder nach der Workshop-Konzeption Änderungen, so hat er die Mehrkosten zur Anpassungzu tragen. Emmerich Relations behält den Vergütungsanspruch für bereits begonneneArbeiten vor.

3.3.5 Alle im Angebot / in der Auftragsbestätigung aufgeführten Tagessätze fürMitarbeiter:innen beziehen sich auf eine Arbeitszeit von maximal 8,00Arbeitsstunden. Darüber hinaus werden geleistete Stunden mit dem zum Zeitpunktder Auftragsbestätigung festgelegten Stundensatz pro Person verrechnet.

3.4 Vergütung/Eigentumsvorbehalt für projektbezogene Agentur Dienstleistung –Umsetzung von Influencer Marketing & Relations:

3.4.1. Nach Beauftragung des Auftraggebers durch die Unterschrift derAuftragsbestätigung startet die Zusammenarbeit zum zuvor vereinbartenZeitpunkt.

3.4.2. Emmerich Relations stellt am letzten Montag des jeweiligen Monats eineRechnung unter Angabe des Leistungszeitraums und der erbrachten Dienstleistung.

3.4.3. Das auf der Rechnung ausgewiesene Honorar ist sofort ohne Abzug fällig. DerAuftraggeber gerät in Verzug, sobald er das fällige Honorar nicht spätestens 7 (in Worten:sieben) Tage nach Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderungbegleicht. Emmerich Relations behält sich vor, den Verzug durch Erteilung einer nachFälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3.4.4. Emmerich Relations behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars fürden jeweiligen Leistungszeitraum vor, weitere Arbeiten am Projekt vorzunehmen.

3.4.5. Ein durch den Auftraggeber entschiedenes Konzept / Strategie nach Start derUmsetzung vollständig zu widerrufen / Anpassungen vorzunehmen, sofern derAuftraggeber Emmerich Relations keine ausdrücklichen Weisungen gegeben hat, istausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während der Umsetzung von Influencer Marketing & RelationsAnpassungen in der strategischen Ausrichtung, so hat er die Mehrkosten zu tragen.Emmerich Relations behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

3.4.6. Alle im Angebot / in der Auftragsbestätigung aufgeführten Tagessätze fürMitarbeiter:innen beziehen sich auf eine Arbeitszeit von maximal 8,00Arbeitsstunden. Darüber hinaus werden geleistete Stunden mit dem zum Zeitpunktder Auftragsbestätigung festgelegten Stundensatz pro Person verrechnet.

3.5 Vergütung/Eigentumsvorbehalt für Influencer Marketing Beratung:

3.5.1. Nach Beauftragung des Auftraggebers durch die Unterschrift derAuftragsbestätigung startet die Zusammenarbeit zum zuvor vereinbartenZeitpunkt.

3.5.2. Emmerich Relations stellt am letzten Montag des jeweiligen Monats eineRechnung unter Angabe des Leistungszeitraums und der erbrachten Dienstleistung.

3.5.3. Das auf der Rechnung ausgewiesene Honorar ist sofort ohne Abzug fällig. DerAuftraggeber gerät in Verzug, sobald er das fällige Honorar nicht spätestens 7 (in Worten:sieben) Tage nach Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderungbegleicht. Emmerich Relations behält sich vor, den Verzug durch Erteilung einer nachFälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3.5.4. Emmerich Relations behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars fürden jeweiligen Leistungszeitraum vor, keine weiteren Beratungsleistungenvorzunehmen.

3.5.5. Alle im Angebot / in der Auftragsbestätigung aufgeführten Tagessätze fürMitarbeiter:innen beziehen sich auf eine Arbeitszeit von maximal 8,00Arbeitsstunden. Darüber hinaus werden geleistete Stunden mit dem zum Zeitpunktder Auftragsbestätigung festgelegten Stundensatz pro Person verrechnet.

4 – Haftung

4.1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mitwesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Emmerich Relations für sich und seineErfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Emmerich Relations haftetferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowieaus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfendurch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist die Aufbewahrung digitaler Dateien sowiephysischer Kundenobjekte (Dokumente, Gegenstände, etc.) nicht Teil des Auftrags. Emmerich Relations ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, dennoch aufbewahrte Datennach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

4.2. Der Auftraggeber stellt Emmerich Relations gegenüber allen Ansprüchen Dritter frei,die sich durch eine Verletzung der Informationspflichten nach Art. 13-15 DSGVO imRahmen der Veranstaltung oder des Auftrags durch den Veranstalter ergeben.

4.3. Die Organisation, Terminplanung, Vergabe und Ausführung von Aufträgen erfolgt mitgroßer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicheKrankheit, Unfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, höhere Gewalt, Emmerich Relationszum vereinbarten Termin der Zusammenarbeit (z.B. zur Workshop Umsetzung oderVeranstaltungen) nicht oder verspätet erscheinen, wird keine Haftung für jegliche darausresultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es aufgrundhöherer Gewalt oder Krankheit zum Ausfall kommen, bemüht sich Emmerich Relations(soweit vom Kunden erwünscht) jedoch bestmöglich um Ersatz.

4.4. Mängelhaftung: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen von EmmerichRelations bei Abnahme auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Mängel zubeanstanden. Offene Mängel sind sofort, verdeckte Mängel innerhalb einer Frist von 7Tagen nach Erhalt / Veranstaltungstag zu beanstanden. Verlangt der Auftraggeberentsprechende Nacherfüllung, so bleibt es der Auswahl von Emmerich Relationsüberlassen, den gerügten Mangel zu beseitigen oder einen geeigneten Ersatzanzubieten.

5 – Leistungsstörung, Ausfallhonorar

5.1. Werden die für die Durchführung des Auftrages schriftlich oder mündlich vereinbartenAnforderungen/Rahmenbedingungen oder vom Auftraggeber zur Verfügung gestellteProjektverantwortliche Personen / Mitarbeiter nicht eingehalten bzw. zur Verfügunggestellt, behält sich Emmerich Relations vor, den Auftrag nicht durchzuführen. Der imAngebot bestätigte Leistungsumfang wird in jedem Fall von Emmerich Relationsberechnet.

5.2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, dieEmmerich Relations nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sichdas Honorar von Emmerich Relations entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart,erhält Emmerich Relations auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oderTagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass für Emmerich Relations keinSchaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kannEmmerich Relations auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

5.3. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vonEmmerich Relations bestätigt worden sind. Emmerich Relations haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

5.4. Falls der Auftraggeber die Zusammenarbeit bis 14 Tage vor Auftragsbeginnwiderruft, kann Emmerich Relations einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 100 %des Nettobetrages der bereits erbrachten Leistungen sowie 50 % des Nettobetrages dernoch nicht erbrachten Leistungen geltend machen. Die Geltendmachung eines höherenentstandenen Schadenersatzes, durch entsprechenden Nachweis des entstandenenSchadens, bleibt Emmerich Relations vorbehalten.

5.5. Erfolgt ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen vor Auftragsbeginn, behält sichEmmerich Relations vor, den vollen Umfang für bereits vollständig oder teilweiseerbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen.

5.6. Wird die Durchführung des ursprünglich erteilten Auftrages aufgrund anderer, nichtvon den Vertragsparteien zu vertretenden Gründen vereitelt, so behält Emmerich RelationsAnspruch auf das bereits fällig gewordene Honorar für sämtliche erbrachten Leistungen.

6 – Datenschutz

6.1. Der Auftraggeber und Emmerich Relations verpflichten sich, alle Informationen undDaten, die sie vom jeweils anderen Vertragspartner im Zusammenhang mit derDurchführung des Auftrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nur in demUmfang zugänglich zu machen, wie dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungennotwendig ist. Dies gilt insbesondere für Preislisten und Verträge. Diese Verpflichtunggilt auch nach Beendigung des Auftrages.

6.2. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggeberskönnen gespeichert werden. Emmerich Relations verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen desAuftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

6.3. Löschung bzw. Sperrung der Daten: Emmerich Relations hält sich an die Grundsätzeder Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Es werden die personenbezogenen Datendaher nur so lange wie nötig oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigenSpeicherfristen vorsehen. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristenwerden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichenVorschriften gesperrt oder gelöscht.

6.4. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperre, Löschung und Widerspruch: DerAuftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft über Ihre bei uns gespeichertenpersonenbezogenen Daten zu erhalten. Ebenso hat der Auftraggeber das Recht aufBerichtigung, Sperrung oder, abgesehen von der vorgeschriebenen Datenspeicherung zurGeschäftsabwicklung, Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. Der Auftraggeber kann sich diesbezüglich an den Datenschutzbeauftragten (kontakt@emmerich-relations.de) vonEmmerich Relations wenden.

6.5. Damit eine Sperre von Daten jederzeit berücksichtigt werden kann, müssen dieseDaten zu Kontrollzwecken in einer Sperrdatei vorgehalten werden. Der Auftraggeber kannauch die Löschung der Daten verlangen, soweit keine gesetzlicheArchivierungsverpflichtung besteht. Wenn eine solche Verpflichtung besteht, sperren wirKundendaten auf Wunsch.

6.6. Der Auftraggeber kann Änderungen oder den Widerruf einer Einwilligung durch eineentsprechende Mitteilung an Emmerich Relations mit Wirkung für die Zukunftvornehmen.

6.7. Änderung unserer Datenschutzbestimmungen: Emmerich Relations behält sich vor, dieDatenschutzerklärung gelegentlich anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichenAnforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in derDatenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Bei erneuterKommunikation, erneuten Angeboten, Verhandlungen und Aufträgen gilt dann die neueDatenschutzerklärung.

7 – Durchführung und Organisation

7.1. Voraussetzung jeder zur Organisation und Durchführung eines Auftrages ist in derRegel ein durch den Kunden / Vertragspartner abgenommenes Konzept, eine ausführlicheund mit dem Kunden abgestimmte Leistungsbeschreibung, eine Kalkulation und einerechtsgültige Beauftragung in Form eines Vertrages.

7.2. Der Abschluss aller zur Durchführung dieses Vertrages notwendigen Verträge erfolgtim Namen und im Auftrag des Kunden. Emmerich Relations wird insofern vom Kundenbevollmächtigt, alle Verträge, die zur Durchführung und Erfüllung des Vertrages notwendigoder zumindest zweckmäßig sind, im Namen des Kunden abzuschließen. EmmerichRelations ist gegenüber Lieferanten, die vom Kunden mit Leistungen für die Veranstaltungbeauftragt wurden, im Interesse und im Namen des Kunden weisungsberechtigt.

8 – Schlussbestimmungen

8.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz vonEmmerich Relations (Berlin), wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beideVertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder einöffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von Emmerich Relations(Berlin) als Gerichtsstand vereinbart.

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